FRAGEN & ANTWORTEN
Wir beantworten typische Fragen
In welchem Zahlrhythmus wird der Mitgliedsbeitrag abgebucht?
Dein Mitgliedsbeitrag wird immer Dienstags im 14-tägigen Rhythmus für die darauffolgenden zwei Wochen abgebucht. Darüber hinaus wird die Service- und Verwaltungsgebühr vierteljährlich fällig.
Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?
Eine Stilllegung aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Schwangerschaft) erfolgt gegen Vorlage eines ärztlichen Nachweises selbstverständlich kostenfrei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Stilllegung für max. 26 Wochen pro Jahr. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 5,90€ sowie wöchentlich 2,00€. Studenten haben zusätzlich die Möglichkeit ihre Mitgliedschaft gegen einen wöchentlichen Sonderbetrag in Höhe von 1,50€ zu pausieren. Die stillgelegte Zeit ist kein Teil der aktiven Vertragslaufzeit, sodass sich das Mitgliedschaftsende hierdurch nach hinten anpasst.
Wieso wurde mein regulärer Mitgliedsbeitrag trotz bestätigter Ruhezeit eingezogen?
Wenn du eine Ruhezeit beantragt hast und dein Beitrag dennoch regulär abgebucht wurde, hat sich die Eintragung der Ruhezeit vermutlich mit dem bereits übermittelten Abbuchungsauftrag für den unseren Beitragseinzug überschnitten.
Abbuchungsaufträge müssen bereits einige Tage im Voraus an die Banken übermittelt, damit der Beitrag fristgerecht eingezogen werden kann.
Bereits gebuchte Mitgliedsbeiträge werden jedoch automatisch mit deinen Folgebeiträgen verrechnet.
Wie kann ich persönliche Daten, wie bspw. Anschrift oder Bankverbindung anpassen?
Änderungen deiner persönlichen Daten kannst du uns per Mail an info@fitnesswerk.com mitteilen. Wenn du jedoch bei der DeinSport-App für das Fitnesswerk in Edenkoben registriert bist, kannst du deine Daten darüber hinaus hier selbstständig in deinem Profil anpassen. Den Zugang erhältst du ebenfalls, indem du uns per Mail informierst.
Wie lauten die Kündigungsfristen?
Deine Kündigungsfrist ist abhängig von der gewählten Erstlaufzeit sowie vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Grundsätzlich gilt:
Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden:
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 52 Wochen
- Ausnahme: Tarife mit einer Erstlaufzeit von 4 Wochen sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar
Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden:
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Laufzeitende
- Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung deiner Mitgliedschaft muss immer schriftlich erfolgen. Du kannst dies ganz bequem über unser online Portal machen oder per Mail an info@fitnesswerk.com.
Ich habe gekündigt, möchte aber Mitglied im Fitnesswerk bleiben. Wie kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Im Anhang deiner Kündigungsbestätigung hast du das entsprechende Formular erhalten, um deine Kündigung zurückzuziehen. Sende dieses einfach ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder gebe es in deinem Fitnesswerk Club vor Ort ab. Alternativ genügt auch eine Mail an info@fitnesswerk.com, in der uns deinen Kündigungsrückzug schriftlich mitteilst.
Meine Mitgliedschaft ist bereits gekündigt. Wieso werden dennoch Mitgliedsbeiträge abgebucht?
Auch wenn wir deine Kündigung bereits bestätigt haben, werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum Vertragsende weiterhin wie gewohnt fällig und von deinem hinterlegten Bankkonto abgebucht. Das Ende deiner Mitgliedschaft kannst du deiner Kündigungsbestätigung entnehmen.
Ich bin Mitglied im Bella Vitalis. Darf ich im Fitnesswerk trainieren?
Ja! Als Bella Vitalis Mitglied genießt du den exklusiven Vorteil, auch alle Fitnesswerk Clubs nutzen zu können. Eine Umstellung oder Kündigung deines bestehenden Abos ist nicht notwendig.
Ich bin Mitglied im Fitnesswerk. Darf ich im Bella Vitalis trainieren?
Ich habe mich an einem Standort angemeldet. Darf ich auch die anderen Clubs nutzen?
Selbstverständlich! Bei uns gilt: 1 Preis – 4 Standorte. Nutze mit deiner Fitnesswerk-Mitgliedschaft alle Standorte und Clubs in Edenkoben, Landau, Haßloch und Kandel.
Gibt es Parkplätze?
Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden gebührenfreie Parkplätze vor unseren Studios an. Bitte beachte, dass für den Standort Landau die Vorlage eines gültigen Parkausweises notwendig ist. Du erhältst diesen kostenfrei direkt vor Ort.
Darf ich U18 im Fitnesswerk trainieren?
Das Training im Fitnesswerk ist im Alter von 14-15 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, welcher ebenfalls Mitglied ist. Ab 16 Jahren ist das Training auch ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten möglich.
Ein Probetraining ist ohne Begleitung mit einem ausgefüllten Dokument des Erziehungsberechtigten möglich. Dieses kannst du dir hier herunterladen und ausdrucken.
Ist ein Probetraining möglich?
Na klar! Buche dir ganz bequem über unser online Portal einen Termin oder vereinbare jetzt ein Probetraining im Fitnesswerk Club deiner Wahl telefonisch. Die Kontaktdaten deines Standortes findest du unter Standorte.
Bietet das Fitnesswerk Gruppenfitness-Kurse an?
Nein. Im Fitnesswerk liegt der Fokus auf dem Gerätetraining, wofür dir passende, voll ausgestattete Trainingsbereiche zur Verfügung stehen.
Ab wann kann ich den Saunabereich nutzen?
Die Nutzung des Saunabereichs ist grundsätzlich ab 16 Jahren möglich. Bitte beachte, dass hierzu die Zubuchung der Wellness-Flat gegen einen Aufpreis in Höhe von 2,50€ wtl. notwendig ist. Damit kannst du den Saunabereich zu den eingeschalteten Zeiten (diese können abweichen) so oft du möchtest nutzen.
Gibt es ein gesondertes Angebot für Schüler- und Studenten?
Ja. Schüler- und Studenten profitieren von einem Schüler- & Studenten-Tarif, sowie das Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der ersten 26 zahlaktiven Wochen. Du erhältst das Angebot gegen Vorlage eines gültigen Schüler-, Ausbildungs- oder Studentennachweises.
