Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB                                     

Stand 03/2022

I. Sprachlicher Hinweis:
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die in den Räumen der Bella Vitalis GmbH geschlossen wurden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden.

III. Leistungsbeschreibung
1. Einstiegscoaching umfasst 1 Trainertermin inkl. Erstellung des Trainingsplans und Einweisung in die Trainingsgeräte
2. Zutrittsband ist notwendig zur Legitimation beim Checkin und wird mit den persönlichen Kundendaten, sowie einem Bild des Kunden bespielt. Die Weitergabe ist untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung entsteht eine Gebühr.
3. Trainerpauschale dient der Zurverfügungstellung der Trainingsflächenbetreuung, Sicherung der personenbezogenen Daten gem. DSGVO und Bearbeitung von Mitgliederanfragen durch die Mitgliederverwaltung.
Die Auswahl nachfolgender Leistungsbestandteile, soweit vom Kunden gebucht, umfasst:
4. Klassisches Fitness- und Gerätetraining berechtigt zur Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind
5. Funktionelles Gerätetraining berechtigt zur Nutzung der Functional-Training Bereiche
6. Herz-Kreislauf Training berechtigt zur Nutzung sämtlicher Ausdauergeräte
7. Wellnessbereich berechtigt zur Nutzung des Wellness- und Saunabereichs soweit am Standort vorhanden
8. Wasser-und Mineralgetränke berechtigt den Kunden zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der Getränkezapfanlage und unbeschränkter Menge. Eine Weitergabe an Dritte ist hiervon ausgenommen.
9. Kombi Getränke und Wellness berechtigt zur Nutzung des Wellnessbereichs und Getränkeanlage (Beschreibung siehe oben)

IV. Fälligkeiten/ Verzug
1. Das einmalig zu zahlende Einstiegscoaching wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
2. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 3 Monaten an dem Tag des Monats fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten am Kalendertag, der zahlenmäßig dem Tag des Vertragsbeginns entspricht.
3. 14-tägige Abbuchung: Die Abbuchung der Wochenbeiträge erfolgt alle zwei Wochen im Voraus immer dienstags. Deshalb werden bei einer Abbuchung immer zwei Wochenbeiträge abgebucht (lt. angegebenem wöchentlichen Beitrag auf der Vorderseite).
4. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr 9 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort fällig. Die Bella Vitalis GmbH behält sich vor dadurch entstehende Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

V. Ruhezeitenmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können in gegenseitigem Einverständnis entweder bei nachgewiesener Krankheit und auch Schwangerschaft, für einen im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon ausgenommen.

VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren/ Gewährleistung/ Haftung/ Hausordnung/ Mitgliedsdaten/ Sonstiges
1. Die Mitgliederverwaltung ist ausschließlich unter info@fitnesswerk.com erreichbar.
2. Änderung der vertragsrelevanten Mitgliedsdaten, wie auf der Vorderseite angegeben, sind der Mitgliederverwaltung unverzüglich und ausschließlich in Schriftform mitzuteilen.
3. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
6. Die im Gebäude zur Einsicht ausgehängte Hausordnung ist zu beachten.
7. Es besteht ein Haftungsausschluss für beschädigte oder entwendete vom Kunden mitgebrachte Wertgegenstände oder persönlicher Gegenstände.
8. Bei der Mitgliedschaft „Studententarif“ beträgt die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft 6 Monate und verlängert sich jeweils um eine Woche. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

VII. Datenschutz gem DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen verweisen wir auf:
www.bella-vitalis.de/bella-vitalis-gesundheitszentrum/datenschutz.html